Schlaflose Nächte in Peißenberg

Schlaflose Nächte in Peißenberg

Manchmal geht uns ein Licht auf. Im Allgemeinen ist das etwas Gutes. Es bedeutet, dass wir eine Erkenntnis gewonnen haben. Die gewannen wohl auch einige Bewohner der Ortsstraße in Peißenberg, als die neue Straßenbeleuchtung in Betrieb genommen wurde. Nämlich die Erkenntnis, dass dunkle Nächte einen hohen Wert haben. Was war geschehen?

Die Hauptstraße von Peißenberg war früher eine Bundesstraße und führt durch einen kleinen, beschaulichen, oberbayerischen Ort mit 13.000 Einwohnern. Die meisten Straßen werden mit warmen Natriumdampflicht beleuchtet. Die Ortsstraße hingegen erstrahlt in 4000 Kelvin LED-Licht – und das die ganze Nacht, auf einer Stecke von fünf Kilometern mit etwa 100 Wohnhäusern. Nicht nur die Straße wird beleuchtet, bei manchen Grundstücken erhellt das Licht die Gärten und Innenräume.

Peißenberg bei Nacht: Die alten, energie-effizienten Natriumdampflampen weichen modernen, neutralweißen LEDs, die deutlich helleres Licht produzieren. (Foto privat)

Nacht wird es nicht mehr an der Peißenberger Ortsstraße, und wer im Dunkeln schlafen will, der muss sich was einfallen lassen. So wie Anwohnerin Brigitte Lehner, die dem Quer-Team vom Bayerischen Rundfunk ihren neuen Schlafplatz zeigt, nämlich im Wohnzimmer, denn „da is es ’n bissl dunkler“.

Auslöser der ganzen Sache war die Idee eines Gemeinderates, energiesparende Straßenlaternen anzuschaffen. Grundsätzlich lobenswert, doch die Umsetzung ist, wie leider in so vielen Gemeinden, gar nicht lobenswert. Installiert wurden 183 moderne LED-Laternen, mit neutralweißen 4.000 Kelvin, normgerecht, damit die Straße sicherer werde.

Licht ist subjektiv, und diese Subjektivität muss berücksichtigt werden

Die Stadtwerke erklärten gegenüber dem Bayerischen Rundfunk, es sei gar nicht heller, würde nur subjektiv so erscheinen. In der Tat ist es so, dass 12 Lux aus 4.000 Kelvin LEDs deutlich heller erscheinen als aus 2.200 Kelvin Natriumdampflampen, da unsere Augen umso empfindlicher sind, je höher der Blauanteil ist. Und bei handelsüblichen LEDs steigt die Farbtemperatur mit dem Blauanteil. Dieser Effekt ist so deutlich, dass in Großbritannien gilt: Bei einer Umstellung von Natriumdampflampen auf 4.000 Kelvin LED soll die Beleuchtungsstärke um eine Beleuchtungsklasse gesenkt werden. In den USA gilt, dass die Beleuchtungsstärke in einem solchen Fall um 50 Prozent reduziert werden soll. Das ist normgerecht. In Deutschland hingegen wird der Blauanteil in der Lichtplanung nicht berücksichtigt.

Peißenbergs Ortsstraße erstrahlt in hellem LED-Licht. Normgerecht, aber auch wirklich sinnvoll? (Foto privat)

Die Norm ist nicht rechtsverbindlich

Wobei Lichtplanung so ein Thema für sich ist, und Peißenberg ist ein gutes Beispiel dafür. „Lichtplaner“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung und es gibt auch keine allgemeingültige Ausbildung zum Lichtplaner. Die Deutsche Lichttechnische Gesellschaft kritisiert schon länger, dass die Lichtplanung in Deutschland nicht das gewünschte Niveau habe – vor allem nicht im öffentlichen Raum. Und dass die Kriterien für die Lichtplanung nicht immer die richtigen sind.

Wonach wird eigentlich geplant? Es gibt eine EU-Norm für Straßenbeleuchtung, die DIN 13201, die minimale Beleuchtungsstärken vorgibt, je nachdem wie eine Straße genutzt wird. Auf sie beziehen sich Gemeinden, wenn sie von „normgerechter“ Beleuchtung sprechen. Für viele Deutsche ist „normgerecht“ gleichbedeutend mit „verpflichtend“, und viele Gemeinden gehen davon aus, dass sie normgerecht beleuchten müssen und eine normgerechte Beleuchtung gleichzeitig eine gute Beleuchtung ist. Weit gefehlt.

Zudem gibt es in den meisten Bundesländern keine Verpflichtung, überhaupt Straßen zu beleuchten. Das nutzt den Anwohnern in Peißenberg nur bedingt, denn in Bayern gibt es diese Verpflichtung in der Tat – was viele Gemeinden übrigens nicht davon abhält, auf Beleuchtung zu verzichten, ohne unter auffälligen Unfall- und Kriminalitätszahlen zu leiden.

Hier zeigt sich der große Unterschied zwischen den Natriumdampflampen der Nebenstraßen und der Ortsstraße. Dort kann man noch häufiges Problem bei der Lichtplanung sehen: Eine Laterne wird durch zwei Bäume abgeschirmt. Der Schattenwurf zeigt, wie hell das neue Licht ist. (Foto privat)

Wenn eine Gemeinde beleuchtet, ist die DIN 13201 ein Leitfaden, aber nicht rechtlich verpflichtend. Die deutschen Gerichte sehen sie als „privates Regelwerk mit Empfehlungscharakter“, das den aktuellen Stand der Technik abbildet. In der Realität dauert es einige Zeit, mitunter Jahre bis neue Erkenntnisse den Weg in die Normen gefunden haben. Lichtplanern und Gemeinden wird dennoch immer wieder gesagt, sie müssten nach Norm beleuchten, sonst wären sie rechtlich belangbar, in der Realität geht es aber darum, ob situationsgerecht beleuchtet wird. Viele deutsche Gemeinden beleuchten unterhalb der Norm und sind damit seit Jahren im wahrsten Sinne des Wortes gut gefahren.

Wer dennoch normgerecht beleuchten will, dem bleibt noch ein großer Handlungsspielraum in der Interpretation der Beleuchtungsstärken. Grundsätzlich gilt, dass die angegebenen Minimalwerte völlig ausreichen, zu helle Beleuchtung hingegen kann Dunkelräume schaffen und gerade am Ortsausgang die Anpassung des Auges an dunklere Bereiche enorm erschweren – mit erhöhter Unfallgefahr. Höhere Werte sind außerdem unnötig in Hinblick auf Stromverbrauch, Anwohnerbelästigung und ökologischer Lichtverschmutzung.

Trotz abgeschirmter Lampen strahlt das helle Licht in den Himmel. (Foto privat)

Hilfe zu finden ist schwer

Eine Sache ist leider nicht in der Norm geregelt: die Belastung der Anwohner. Viele Gemeinden und auch nicht-betroffene Bürger sind der Meinung, Anwohner müssten eine helle Straßenbeleuchtung akzeptieren, schließlich diene die ja der Sicherheit aller. Zwar gibt es gute Gründe zur Annahme, eine gute Straßenbeleuchtung erhöhe tatsächliche die Sicherheit, unbestätigt ist aber die Annahme, dass eine hellere Beleuchtung automatisch eine bessere sei, wie eine britische Studie an 62 Gemeinden zeigte.

Keineswegs fraglich ist, dass Licht, das in Wohnräume eindringt, keinen Beitrag zur Sicherheit leistet. Mit modernen LEDs ist das zudem gut vermeidbar, denn die Leuchten können so eingestellt werden, dass nur die Verkehrswege beleuchtet werden. Es ist sogar möglich, einzelne Fenster abzuschirmen. Das kostet in der Tat ein wenig mehr Arbeit und Geld, mindert aber den Konflikt zwischen normgerechter Straßenbeleuchtung mit dem Wohlbefinden der Anwohner.

Hell erleuchtete Hausfassaden (Foto privat)

Die Gemeinde Peißenberg jedoch hat wenig Verständnis für die Beschwerden der Anwohner, denn – wie bereits gesagt – alles sei ja normgerecht. Manch einer mag jetzt sagen, man könne ja die Fenster mit Rollläden und Rollos verdunkeln wenn das Licht stört. Doch nicht jedes Haus hat Rollläden, und Rollos lassen genug störendes Restlicht durch. Auch bedeutet ein vollständig verdunkeltes Fenster Einschränkungen beim nächtlichen Lüften – nicht zumutbar nach Meinung einiger Rechtsexperten. Nur leider nicht explizit gesetzlich verankert. Auch ist es schwer, eine zuständige Behörde zu finden, denn eigentlich weiß niemand so wirklich, wer für Beleuchtung zuständig ist. Die Gemeinde, das Bauamt, das Umweltamt – in vielen Fällen wird die Beschwerde von Tisch zu Tisch geschoben. Oder der Bürger bekommt zu hören, er sei der einzige, der sich beschwert, alle anderen wären vollkommen zufrieden mit der neuen Beleuchtung, die ja auch sicherer sei und normgerecht, etc.

Dabei gilt Licht in Deutschland als potenziell störende Immission. Wer Hilfe bei störendem Licht sucht, dem sei ein Blick in die LAI empfohlen. Sie gibt Richtwerte für die maximal zulässige Beleuchtungsstärke am Fenster eines Schlafzimmers vor. Zwar gelten diese Richtwerte nur für privates Licht, Straßenbeleuchtung ist explizit ausgenommmen, dennoch entschied das Verwaltungsgericht München 2018 für ein Ehepaar, das gegen die Gemeinde geklagt hatte. Die neue LED-Straßenbeleuchtung drang in ihren Wohnbereich ein. Die Gemeinde war der Meinung, die Anwohner müssten das Licht akzeptieren, schließlich habe sie ja normgerecht beleuchtet. Das Gericht sah das anders: Es entschied, dass die Grenzwerte für privates Licht auf qualifizierten Untersuchungen basieren und daher auch für Straßenbeleuchtung Sinn machen. Die Stadt musste Abhilfen schaffen und Blenden installieren. Es wäre wünschenswert, wenn die Gemeinde Peißenberg sich die Entscheidung des Gerichtes zu Herzen nehmen würde. Ein guter Leitfaden für Gemeinden, die eine sichere, umweltfreundliche und rechtlich abgesicherte Beleuchtung wollen, empfiehlt sich ein Blick in den Leitfaden zur Neugestaltung und Umrüstung von Außenbeleuchtungsanlagen des Bundesamts für Naturschutz. Ansprechpartner für Betroffene sind zudem zwei Bürgerinitiativen: die Paten der Nacht und die Selbsthilfe-Initiative Lichtgesundheit.

3 Replies to “Schlaflose Nächte in Peißenberg”

  1. Ein Bewohner, der leicht eingedrungen ist, hat eine berechtigte Beschwerde. Eine Gemeinde hat kein göttliches Recht, die Nacht zum Tag zu machen. Dunkelheit in der Nacht ist normal und wir sollten sie schätzen und respektieren, besonders in kleinen ländlichen Gemeinden. Wenn ein Bewohner nicht möchte, dass sein Eigentum beleuchtet wird, muss die Gemeinde dies respektieren und auf Anfrage jegliche störende Beleuchtung entfernen.

    1. Viele Gemeinden sind der Meinung, eine normgerechte Beleuchtung würde sie vor den Beschwerden der Anwohner schützen. Leider ist die Rechtslage in Deutschland noch nicht klar und die Entscheidung liegt im Ermessen des Richters. Die Anwohner, die sich in Peißenberg gestört fühlen, haben für ihren Kampf Unterstützung gefunden. Je mehr Anwohner sich beschweren, desto eher wird der natürliche Wunsch nach Dunkelheit anerkannt. Unsere Empörung hilft ihnen, nicht zuletzt, weil es ihnen zeigt dass sie nicht allein sind mit ihrem Bedürfnis. Und weil es den Verantwortlichen zeigt, dass helle Beleuchtung eben nicht nur positiv aufgenommen wird. Der Wunsch nach Dunkelheit muss genauso respektiert werden wie das subjektive Sicherheitsempfinden anderer. Zumal man mit weniger Licht gut und sicher beleuchten kann, ohne die Nachtruhe der Anwohner zu stören.

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